Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie wurden gesetzliche Maßnahmen ergriffen. Mehr dazu unter "Aktuelles"....

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  • Neues Gesetz für die Fleischindustrie
Datum:27.09.2017 - 21:05
Autor: Admin
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Der Widerstand gegen die unhaltbaren Zustände in der Firma Gustoland in Oer-Erkenschwick hatte in ganz Deutschland für Aufsehen gesorgt. Die Politik war aufgeschreckt. 2014 wurde per Verordnung ein Mindestlohn für die Fleischindustrie eingeführt. Im Juni 2017 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, durch das der Missbrauch von Werkverträgen in Schlacht- und Fleischzerlegungsbetrieben verhindert werden soll. Zukünftig sollen die Einsatzbetriebe der Branche und nicht die mit den Arbeiten beauftragten Subunternehmen bei Regelverstößen haften. Dies betrifft vor allem wichtige Belange der Beschäftigten wie nicht korrekt verrechnete Löhne und Sozialabgaben sowie gesetzeswidrige Arbeitszeiten. Untersagt werden soll auch die teils gängige Praxis, den Beschäftigten für Unterkunftskosten, Schutzkleidung oder gar Arbeitsmaterialien wie Messer einen Teil ihres Lohnes abzuziehen. Im neuen Gesetz festgehalten ist zudem eine verschärfte Dokumentationspflicht. Demnach muss die geleistete Arbeitszeit täglich erfasst werden.

Medienberichte zum neuen Gesetz für die Fleischindustrie....

Mindeslohn in der Fleischindustrie bis zum 31.12.2017....





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