Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie wurden gesetzliche Maßnahmen ergriffen. Mehr dazu unter "Aktuelles"....

Die Mitbestimmung der betrieblichen Interessensvertretungen
beim Einsatz von 1-€-Jobbern im Betrieb



In sozialen Einrichtungen gibt es zahlreiche Beschäftigte, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Träger der Einrichtung stehen. Dazu gehören neben den Zusatz-Beschäftigten z.B. noch Leiharbeitnehmer(innen), Zivildienstleistende, Ehrenamtliche, Selbstständige und Beschäftigte von Fremdfirmen. Viele betriebliche Interessensvertretungen (Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen) wissen kaum etwas über ihre Mitbestimmungs- und Mitspracherechte beim Einsatz solcher Beschäftigte und speziell bei der Einstellung von Zusatz-Beschäftigten gemäß § 16 SGB II. Vor allem gewerkschaftliche Veranstaltungen und Veröffentlichungen haben daran inzwischen etwas geändert. Betriebs- und Personalräte haben demnach nicht nur bei der Einrichtung von Zusatz-Jobs und bei den konkreten Tätigkeiten für Zusatz-Beschäftigte sondern auch bei deren Auswahl und Einstellung mitzubestimmen.

§§ 99, 100 und 101 Betriebsverfassungsgesetz: Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen....

Mitbestimmung von betrieblichen Interessenvertretungen beim drittbezogenen Personaleinsatz….