Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie wurden gesetzliche Maßnahmen ergriffen. Mehr dazu unter "Aktuelles"....

Grundlagen des Einsatzes von 1-€-Jobbern
in Alten- und Pflegeheimen



In zahlreichen Alten- und Pflegeheime verrichten Zusatz-Beschäftigten Tätigkeiten, die nicht dem Erfordernis der Zusätzlichkeit gemäß § 16 Abs. 3 SGB II entsprechen und daher rechtswidrig sind. Denn im Bereich der Pflegeversicherung können zusätzliche Arbeiten nur solche sein, die nicht zum Versorgungsauftrag des Leistungserbringers zählen. Dabei kommt es nur auf die Finanzierbarkeit der Leistungen auf der Grundlage der Sozialgesetze an, nicht darauf, ob die Finanzierung im Rahmen von Kosten- bzw. Pflegesatzverhandlungen tatsächlich auch ganz oder teilweise erreicht werden kann. Durch die offiziellen Leitlinien beteiligter Institutionen sind die Möglichkeiten und Grenzen für den Einsatz von Zusatz-Jobs in Alten- und Pflegeheimen konkret abgesteckt.


Leitlinien zum Einsatz von arbeitslosen Zusatz-Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen....


Beschluss des Landespflegeausschusses NRW zum Einsatz von arbeitslosen Zusatz-Beschäftigten in Alten und Pflegeheimen vom 22.11.2006....


Information des ver.di-Landesfachbereiches III NRW zum Beschluss des Landespflegeausschusses NRW....



Am 12.10.2006 sprach Daniel Kreutz, Mitglied des Landespflegeausschusses NRW, auf der Betriebsversammlung im Seniorenzentrum Grullbad über die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Zusatz-Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen.
Rede von Daniel Kreutz zum Einsatz von Zusatz-Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen….